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Montag, 19. April 2010

StZ: NPD-Anhänger verprügelt?

Sieben selbst ernannte Antifaschisten sollen vor drei Jahren in Sindelfingen (Kreis Böblingen) am Rande eines NPD-Treffens fünf Besucher der Veranstaltung verprügelt haben. Die juristische Aufarbeitung dieses Vorfalls geht nun in die zweite Runde. Am Montag beginnt am Landgericht in Stuttgart der Berufungsprozess gegen die Männer aus Stuttgart und Vaihingen/Enz (Kreis Ludwigsburg) wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 25 bis 35 Jahre alten Männern vor, den fünf Besuchern einer sogenannten Faschingsparty der NPD aufgelauert zu haben. Der Hauptprogrammpunkt des Abends war ein Konzert des rechten Liedermachers Frank Rennike. Nach der Veranstaltung sollen die Antifaschisten maskiert die Gruppe auf einem Parkplatz überfallen haben, so die Anklage. Sie sollen ihre Opfer mit Tritten und Schlagstöcken traktiert haben. Zwei Männer erlitten Platzwunden und Prellungen, die übrigen kamen mit leichten Blessuren davon. Die Polizei, die bei der Schlägerei dazwischengegangen war, fasste die sieben Männer kurz nach dem Übergriff nach einer wilden Autoverfolgungsjagd kurz vor Maichingen und vor Darmsheim. In den Wagen wurden Sturmhauben, Besenstile, ein abgesägtes Billardqueue und ein sogenannter Totschläger gefunden.

Das Amtsgericht Böblingen hatte die sieben Männer bereits im Herbst des Jahres 2008 zu Freiheitsstrafen verteilt. Drei von ihnen sollten je 16 Monate lang ins Gefängnis, weil sie zum Zeitpunkt des Angriffs unter Bewährung gestanden hatten. Die Haftstrafen für die anderen Angeklagten sollten unter Auflagen ausgesetzt werden. Während der zweitägigen Verhandlung hatten die sieben Männer auf der Anklagebank die Vorwürfe von sich gewiesen und sonst beharrlich geschwiegen.

Bei der Urteilsverkündung war es zu einen Eklat gekommen. "Das ist ein Skandal", hatte eine empörte Frau gerufen, weitere Zuhörer und selbst einige Verteidiger schlossen sich an. Es brach ein Tumult aus, die Polizei musste eingreifen. Der Richter verwies einige Zuhörer des Saales. Außerdem ordnete er an, dass die Personalien einer Zuhörerin aufgenommen würden. Daraufhin warfen gut zwei Dutzend weitere Zuhörer ihre Personalausweise vor die Richterbank. Gegen eine Frau, die beim Verlassen des Saals verärgert die Tür hinter sich zuschlug, verhängte der Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro.

Sechs Verhandlungstage bis Mitte Mai sind für den Landgerichtsprozess vorgesehen. Unterstützer der Angeklagten aus der linken Szene haben zum Prozessauftakt am Montag zur Teilnahme an einer "antifaschistischen Kundgebung" vor dem Gericht aufgerufen. Die Polizei will vor Ort sein und das Geschehen beobachten.

Quelle: Stuttgarter Zeitung online, 17.04.2010

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