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Montag, 19. April 2010

Pressemitteilung des Solikreises für den Berufungsprozess

Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde

Ab dem 19. April wird vor dem Landgericht Stuttgart ein Berufungsprozess gegen sieben Antifaschisten verhandelt. Sämtlichen Angeklagten wird sowohl schwere Körperverletzung, als auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu Lasten gelegt. Der erste Prozess fand im September 2008 vor dem Böblinger Amtsgericht statt und endete für drei der Antifaschisten mit mehrjährigen Haftstrafen. Die restlichen vier wurden mit hohen Bewährungsstrafen belegt. Zahlreiche Linke und Antifaschisten begleiteten den Prozess auf Amtsebene mit vielschichtigen Protesten und kündigen auch für die anstehenden sechs Verhandlungstage vor dem Landgericht Protestaktionen an.

Hintergrund der Prozesse ist eine handgreifliche Auseinandersetzung, die sich nach einem Konzert der faschistischen NPD im Februar 2007 in Sindelfingen ereignete. Hierbei zogen sich mehrere NPD-Mitglieder leichte Verletzungen zu.
Den sieben beschuldigten Antifaschisten konnte eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden. Ohne eindeutige Beweise und damit lediglich auf der Grundlage von Indizien und Vermutungen setzten der vorsitzende Richter und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig harte Strafmaße durch. Widersprüchliche Zeugenaussagen, sowie Einwände der Verteidigung fanden dabei keine Beachtung.
Aufgrund des juristisch fragwürdigen Ablaufes der zwei Verhandlungstage vor dem Böblinger Amtsgericht, entschied sich die Verteidigung geschlossen für eine Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht.

Antifaschistische Gruppen und Initiativen bereiten sich nun auf die Begleitung der sechs anstehenden Verhandlungstage vor. Felix Wendlinger, der sich im Rahmen des "Solikreis-Stuttgart" an den Vorbereitungen der Proteste beteiligt, äußert dazu: "Wir sehen im bisherigen Prozessverlauf vor allem eines: Den unbedingten Willen von Staatsanwaltschaft und Gericht, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Wenn antifaschistische Positionen zu politischem Fanatismus erklärt werden und dieser als Beweisersatz für besonders harte Urteile herhalten darf, so gilt es spätestens hier zu intervenieren. Uns geht es darum, herauszustellen, dass antifaschistisches Engagement legitim und bitter notwendig ist!"

Am ersten Prozesstag, Montag den 19. April wird ab 8:30 Uhr eine antifaschistische Kundgebung vor dem Stuttgarter Landgericht stattfinden. Anschließend soll der erste Prozesstag gemeinsam begleitet werden. Für den dritten Prozesstag, Montag den 27. April, ruft unter anderem der "Solikreis Stuttgart" zu einer überregionalen Prozessbeobachtung ab 9:00 Uhr am Landgericht auf.

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